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Antwort Grundsteuer.

Sehr geehrte Mandant*innen,

wie bereits in unserem Anschreiben erläutert, muss in der Zeit von 01.07.2022 bis 31.01.2023 für jedes Grundstück, welches sich in Ihrem Besitz befindet, eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgegeben werden. Mit diesem Formular können Sie uns bequem mitteilen, für welche Ihrer Grundstücke wir eine Steuererklärung erstellen dürfen.






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