Bis zum 31. Januar 2023 wird es notwendig, für die knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland eine Steuererklärung zur Neufeststellung des Grundsteuermessbetrags abzugeben. Die Neufestellung der Grundstücke wird erforderlich, da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ihre Grundsteuer zahlen Sie jährlich an die Stadt/Gemeinde, in der Sie ansässig sind. Die Kommune erlässt diesen Bescheid immer zu Beginn des Jahres für das gesamte Jahr.
Leider ist es so, dass für jedes Grundstück/Land, welches sich in Ihrem Besitz befindet, einmalig eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss. Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen. Insgesamt sind es daher knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, die dieses Jahr einer eigenen Steuererklärung bedürfen.
Bei dieser Menge wird es daher nun Zeit zu handeln! Sie als Bürgerin und Bürger sind verpflichtet, diese Steuererklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 digital beim Finanzamt einzureichen, daher ist ein frühzeitiges Zusammentragen der notwendigen Dokumente und Informationen sinnvoll.
Gerne nutzen Sie unseren Fragebogen „Antwort Grundsteuer“, um uns mitzuteilen, für welche Grundstücke Sie diese Aufgabe an uns übertragen wollen. Nach Absenden des Fragebogens kommen wir mit weiteren Informationen und Hilfestellungen auf Sie zu.
- Vereine
- Rentner / Pensionäre
- Soldaten
- eingetragene Lebenspartnerschaften
- Erbengemeinschaften
- Grundstücksgemeinschaften
- Patchworkfamilien
Das können unter anderem sein:
- Einkommensteuer
- Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungen
- Körperschaftsteuer (auch für Vereine)
- Gewerbesteuer, ggf. mit Zerlegungserklärung
- Umsatzsteuer
- Erbschaft- / Schenkungssteuer
- Kapitalertragsteueranmeldungen
- Investitionszulage