Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun, unter anderem auf Drängen der steuerberatenden Berufe, in einem Schreiben vom 25.10.2013 zur neuen gesetzlichen Regelung zu den Gutschriften Stellung genommen und es wurde jetzt klargestellt, dass diese widersinnige Regelung keine umsatzsteuerliche Auswirkung haben soll. Es darf also weiterhin der Begriff „Gutschrift“ wie gehabt verwendet werden.
Wir freuen uns über diese Entscheidung!